AGB's

GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, und Reparaturbedingungen (im folgenden kurz
AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik
GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Claudia Bertelsmeier, Stromberger Str. 7,
59329 Wadersloh, Telefon (02523) 9237410, Mail claudia.bertelsmeier@renotech.nrw und
ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Entgegenstehende oder von diesem AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des
Kunden werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können, §13 BGB.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
Verbraucher steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In
diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1 Bestellungen des Kunden bei RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH, stellen
lediglich ein Angebot an RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH zum Abschluss eines
Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch RenoTech
Licht-und Abdichtungstechnik GmbH.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH mit
gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.
2. LIEFERUNG
2.1 RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH liefert ab Lager an die vom Kunden
angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit
Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei
Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND EIGENTUMSVORBEHALT
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine
abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen
ausgewiesen wurden.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von RenoTech
Licht- & Abdichtungstechnik GmbH (nachfolgend Vorbehaltsware).
Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik
GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH
gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt
worden ist.
 Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die
Zahlung an RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH erfolgt und dass das
Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen
erfüllt hat.
 Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt
weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten
übergeht.
 Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur
Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch
den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von
RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen
oder sonstigen Verfügungen oder Eingreifen Dritter hat das Unternehmerkunde
Licht- & Abdichtungstechnik GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
 Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im
Voraus sicherungshalber an Licht- & Abdichtungstechnik GmbH ab, die
diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde
nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist
jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu
verfügen.
 Auf Verlangen von Licht- & Abdichtungstechnik hat der
Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt
zu machen und RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH die zur
Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z.B.
Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Licht- & Abdichtungstechnik GmbH wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Kunden nach Wahl von RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH
freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%
übersteigt.

4. GEWÄHRLEISTUNG
4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen
Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH
über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung
sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der
mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab
Lieferung.
5. HAFTUNG
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit RenoTech
Licht- & Abdichtungstechnik GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z.B.
Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH dem
Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf
Schadenersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine
abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn
Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
1. Kosten
1.1 Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsabschluss angegeben,
kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den
Kunden erstellt.
1.3 Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er
von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des
Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet,
soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur
nicht verwertet werden können.
1.4 Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die
unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich
vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den
Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei
Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des
Reparaturauftrages umfasst waren.
1.5 Die Sache wird nach einem von uns nicht vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden
Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
1.6 Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für die verwendete Teile, Materialien
und Sonderleistungen sowie die Preise für Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten
jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen
Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag,
wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

2. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten,
einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu
bezahlen.

3. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung
verlangen.
4. Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am
Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen
Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe
bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine
Kosten die Handlungen vorzunehmen.
4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
5.1 Die Angaben von RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH über Reparatur- oder
Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen,
Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von
Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen,
verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden
ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von
zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne
Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen
nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der
Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu
machen.
7. erweitertes Pfandrecht
RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH steht wegen seiner Forderungen aus dem
Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten
Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen
Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen
Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im
Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das
Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von
RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten

unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die
Haftung von RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche
gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen
unterbleibt.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN
RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen RenoTech Licht- & Abdichtungstechnik und
einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden,
zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte,
können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme
zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
kontaktieren.